Google Shopping Bilder 2027: Anforderungen und KI-Metadaten
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Ab 31. Januar 2027 verlangt Google für Produktbilder im Merchant Center mindestens 500 × 500 Pixel. Warnungen für kleinere Bilder werden bereits seit April 2026 ausgegeben. Für Händler ist das ein guter Anlass, nicht nur die Auflösung, sondern den gesamten Bildfeed zu prüfen: Motiv, Varianten, URLs und bei KI-Bildern auch die eingebetteten Herkunftsmetadaten.
Richtlinien geprüft am 30. August 2026. Dieser Beitrag trennt verbindliche Mindestanforderungen von Googles Empfehlungen. Google kann die Spezifikation ändern; vor einem großen Feed-Export lohnt sich deshalb ein Blick in die verlinkte Originaldokumentation.
Die Anforderungen auf einen Blick
| Merkmal | Mindestanforderung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Auflösung | Ab 31. Januar 2027 mindestens 500 × 500 px | Mindestens 1.500 × 1.500 px für alle Anzeigenformate |
| Obergrenze | Höchstens 64 Megapixel und 16 MB | Größtes brauchbares Original innerhalb dieser Grenzen |
| Dateiformate | JPEG, WebP, PNG, GIF, BMP oder TIFF | Endung und tatsächliches Format müssen übereinstimmen |
| Bild-URL | HTTP oder HTTPS, RFC-3986-konform und für Google crawlbar | Dauerhafte URL ohne wechselnde Zeitstempel |
| Produktanteil | Keine feste Prozentzahl als Pflicht | Produkt auf 75 bis 90 % der Bildfläche |
| Hintergrund | Produkt muss korrekt und klar erkennbar sein | Einheitlich weiß oder transparent; geeignete Lifestyle-Bilder sind ebenfalls zulässig |
Quelle für diese Werte ist Googles aktuelle Dokumentation zum Attribut Bildlink [image_link]. Die dort genannte Auflösung von 1.500 × 1.500 Pixeln ist eine Empfehlung, keine Mindestpflicht.
Was sich 2027 ändert
Google hat die Mindestauflösung für alle Produktkategorien und Marketingmethoden auf 500 × 500 Pixel angehoben. Die neue Vorgabe gilt ab dem 31. Januar 2027. Seit dem 14. April 2026 kann das Merchant Center bereits vor Bildern warnen, die darunter liegen. Die Änderung ist in Googles Update der Produktdatenspezifikation 2026 dokumentiert.
Ein hochgerechnetes Thumbnail ist keine saubere Lösung. Es erfüllt möglicherweise die Pixelzahl, enthält aber nicht mehr Produktdetail. Exportiere nach Möglichkeit aus dem größten verlässlichen Masterbild und prüfe Kanten, Etiketten und feine Strukturen bei 100-%-Ansicht.
Hauptbild, Zusatzbild und Lifestyle-Bild sind verschiedene Felder
Die drei Merchant-Center-Felder erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
| Feed-Feld | Anzahl | Geeigneter Inhalt |
|---|---|---|
image_link |
1 | Eindeutiges Hauptbild des angebotenen Produkts |
additional_image_link |
Bis zu 10 | Weitere Ansichten, Details, Anwendung oder Bestandteile eines Bundles |
lifestyle_image_link |
Bis zu 5 | Inszenierte Nutzungsszenen mit erkennbarem Produkt |
Für Lifestyle-Bilder nennt Google mindestens 600 × 600 Pixel und ein Seitenverhältnis zwischen 2:3 und 2:1. Die Einzelheiten stehen in den offiziellen Hilfeseiten zu zusätzlichen Bildern und Lifestyle-Bildern.
Diese Trennung verhindert einen häufigen Fehler: Eine verkaufsstarke Anwendungsszene ist nicht automatisch das beste Hauptbild. Im Hauptfeld muss das konkrete Angebot sofort verständlich sein. Kontext, Detail und Nutzen können danach folgen.
Was auf dem Hauptbild nicht erlaubt ist
Google kann ein Angebot ablehnen, wenn das Hauptbild nicht zum Produkt passt oder Werbeelemente enthält. Dazu gehören unter anderem:
- Preise, Rabattangaben und Versandversprechen;
- Calls-to-Action wie „Jetzt kaufen“;
- Wasserzeichen, Händlerlogos und nicht zum Produkt gehörende Markennamen;
- Rahmen, Barcodes und Platzhalter;
- Zubehör, das nicht Bestandteil des Angebots ist;
- eine Verpackungsfront ohne erkennbare Gesamtansicht des Produkts beziehungsweise der Verpackung.
Bei Bundles muss das Bild die enthaltenen Produkte zeigen. Bei Multipacks gelten eigene Regeln; ein dekorativ vervielfachtes Produktbild ersetzt keine korrekte Feed-Angabe.
Google empfiehlt einen weißen oder transparenten Hintergrund, macht ihn aber nicht für jedes Produktbild zur universellen Pflicht. Auch sauber aufgebaute Lifestyle-Bilder können zulässig sein. Entscheidend ist, dass das tatsächliche Produkt unverfälscht, vollständig genug und ohne irreführende Zusätze zu erkennen ist.
Varianten brauchen passende Bilder
Farbe, Muster und Material auf dem Bild müssen zur eingereichten Variante passen. Ein grünes Sofa ist kein geeignetes Bild für dieselbe SKU-Gruppe in Blau. Unterscheiden sich Varianten nur in einer nicht sichtbaren Größe, kann dieselbe Bild-URL dagegen sinnvoll sein.
Für einen Katalog bedeutet das:
- Jede visuell unterschiedliche Variante erhält ein eigenes Masterbild.
- Bild,
color,patternund Landingpage werden gemeinsam geprüft. - Ein Bild zeigt nicht mehrere Farbvarianten gleichzeitig, wenn eine einzelne Variante beworben wird.
- Dateiname und URL bleiben stabil, solange sich der Bildinhalt nicht ändert.
KI-Bilder: Herkunftsmetadaten dürfen nicht entfernt werden
Für mit generativer KI erstellte Bilder verlangt Google eingebettete Metadaten, die auf die synthetische Herkunft hinweisen. Genannt wird insbesondere die IPTC-Property DigitalSourceType. Google führt dafür unter anderem diese Werte auf:
TrainedAlgorithmicMedia: mit einem aus Beispieldaten abgeleiteten Modell erzeugt;CompositeSynthetic: Komposition mit synthetischen Bestandteilen;AlgorithmicMedia: vollständig algorithmisch erzeugt, ohne aus Beispieldaten abgeleitetes Modell.
Die verbindliche Formulierung steht sowohl in Googles Seite zu KI-generierten Produktdaten als auch in den Bildrichtlinien. Ein sichtbarer Hinweis im Motiv ersetzt diese technische Anforderung nicht.
Der kritische Punkt ist die Verarbeitungskette. Bildeditor, Export, Optimierer, CDN oder Marktplatz-Connector können Metadaten entfernen. Deshalb reicht die Sichtprüfung des fertigen JPEG oder PNG nicht aus. Prüfe die ausgelieferte Datei nach dem letzten Verarbeitungsschritt, nicht nur das lokale Original. Solange ein Exportpfad nicht getestet ist, sollte niemand pauschal versprechen, dass er Merchant-Center-konforme KI-Metadaten erhält.
Bild-URLs so verwalten, dass Google Änderungen erkennt
Google empfiehlt dauerhafte, crawlbare URLs. Ändert sich nur der Feed, nicht aber das Bild, sollte die URL stabil bleiben. Wird der Bildinhalt ersetzt, empfiehlt Google dagegen eine neue URL. Laut Dokumentation wird eine neue URL meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden neu gecrawlt; bei unveränderter URL kann die Erkennung eines ausgetauschten Bildes deutlich länger dauern.
Prüfe außerdem:
- Die URL liefert direkt eine unterstützte Bilddatei, keine HTML-Zwischenseite.
robots.txtblockiert weder Googlebot noch Googlebot-Image.- URL-Parameter laufen nicht ab.
- Dateiendung und tatsächlicher MIME-Typ widersprechen sich nicht.
- Produktions- und Feed-URL verwenden dieselbe kanonische Bildquelle.
Prüfablauf vor dem Export
Diese Reihenfolge funktioniert für einzelne Produkte ebenso wie für einen großen Katalog:
- Angebot abgleichen: Zeigt das Bild exakt die verkaufte Variante und nur enthaltenes Zubehör?
- Master prüfen: Ist die Quelle scharf genug oder nur künstlich hochgerechnet?
- Maße messen: Mindestens 500 × 500 Pixel für 2027 einplanen; 1.500 × 1.500 Pixel als Empfehlung behandeln.
- Datei prüfen: Unter 64 Megapixel und 16 MB bleiben; Format und Endung abgleichen.
- Motiv prüfen: Keine Werbeelemente, Rahmen, Wasserzeichen oder Platzhalter.
- Feld wählen: Hauptbild, Zusatzbild und Lifestyle-Bild korrekt trennen.
- KI-Herkunft prüfen:
DigitalSourceTypenach dem finalen Export auslesen. - URL testen: Öffentliche Erreichbarkeit und Crawlbarkeit kontrollieren.
- Varianten-Stichprobe: Farbe, Muster, Material und Zielseite für jede Variantengruppe abgleichen.
- Diagnose beobachten: Warnungen und Ablehnungen im Merchant Center nach dem Import prüfen.
Wer zunächst Hintergründe und Bildränder vereinheitlichen muss, findet im Leitfaden zum Freistellen vieler Produktbilder den passenden Workflow. Für Dateinamen und Bildbeschreibungen ist der ergänzende Beitrag über Alt-Texte für Produktbilder gedacht.